Haram

Arab.: „Unzulässig, verboten, tabu“

Ein Fachbegriff des islamischen Rechts (Fiqh) – der entsprechende Gegensatz ist „erlaubt“ (halal). Als Substantiv bezeichnet Haram auch heilige Orte, z.B. den 554 qkm großen Bereich um Mekka. Mit der arabischen Dualform „al-Haramayn“ werden auch die beiden heiligen Stätten Mekka und Medina bezeichnet.

Im Alltag ist für Muslime die Unterscheidung von Haram und Halal wichtig für das korrekte Verhalten. Es betrifft z.B. Regeln zu: Speisen, Getränken, Kleidung, gutes Benehmen etc.

Welche islamischen Normen jedoch im Einzelnen gelten, darüber gibt es oft langanhaltende Debatten unter islamischen Gelehrten. Diese Debatten werden auch durch regional-kulturelle Traditionen, Verhaltensweisen und Urteile maßgeblich beeinflusst, deren Ursprünge nicht im Islam zu finden sind.

Der Vorwurf Haram

Wem „haram“ vorgeworfen wird, dem wird ein sündiges Verhalten unterstellt – ein schwerer Vorwurf. Damit ist gleichzeitig für die Person die gesellschaftliche Ächtung verbunden. Im Koran wird in Sure 16:116 daher deutlich vor einem voreiligen Missbrauch des Wortes Haram gewarnt. Wer haram leichtfertig als Vorwurf missbraucht, der begeht selbst eine schwere Sünde.

Gegensatzpaar Haram und Halal

Gegensatzpaare wie Haram und Halal werden in fundamentalistischen Bewegungen, wie Wahhabismus und Salafismus zu einer pauschalen „Schwarz-Weiß-Sicht“ (Dualismus) auf die vielfältigen Möglichkeiten gesellschaftlicher Verhaltensweisen benutzt. Der Vorwurf ‚Haram‘ zu begehen, kann so gegenüber anderen zur Verurteilung, Abgrenzung oder auch Maßregelung dienen, obwohl die Verurteilung nach einem einfachen „Richtig-oder-Falsch-Schema“ häufig nicht möglich ist, wenn man die Warnung von Sure 16:116 beachtet.

Islamische Theologen haben daher die unterschiedlichen Möglichkeiten der Beurteilung menschlichen Verhaltens in „fünf Einstufungen“ (al-ahkam al-khamsa) vorgenommen.

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