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Video: Saum

Arab.: „Fasten“, „sich im Ruhen befinden“, auf türk. „Oruç“

Das arabische Wort saum stammte sehr wahrscheinlich aus dem jüdisch-aramäischen oder syrischen Sprachgebrauch. Fasten war eine gängige Praxis in jüdischen und christlichen Gemeinden, so dass Muhammad vermutlich das Fasten spätestens während seines Aufenthaltes in Medina kennengelernt hat. Deutliche Hinweise darauf, dass das „Fasten“ als religiöse Praxis auf der arabischen Halbinsel bekannt war, finden sich bereits im Koran:

„O ihr, die ihr glaubt! Das Fasten ist euch vorgeschrieben,
so wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch waren
– vielleicht seid ihr ja gottesfürchtig-,“ [1]

Auch in der Hadith-Literatur, wie z.B. im Sahih von al-Bukhari, findet man Hinweise, dass das Fasten auf vorislamische Traditionen zurückführbar ist:

Aisha berichtete:
„In der vorislamischen Zeit fasteten die Quraish am Ashuratag.
Der Gesandte Gottes (S) wies die Muslime an,
das Fasten an diesem Tag einzuhalten.
Als später das Fasten im Ramadan vorgeschrieben wurde, sagte er:
„Wer weiterhin am Ashuratag fasten möchte, soll es tun.
Und wer darauf verzichten will, mag es unterlassen.“ [2]

Der Prophet Muhammad empfiehlt zudem auch das freiwillige Fasten außerhalb des Fastenmonats Ramadan. Auch hier gelten die Regeln des Ramadans. Ein nächtliches Fasten wird ausdrücklich verboten. Muslime sollten im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sein. Frauen sollten sich frei von Blutungen nach einer Geburt und außerhalb der Menstruation befinden. Das Zusichnehmen von irgendwelchen Substanzen, wie Wasser oder Nahrung, ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang verboten. Sobald die Fastenden sicher sind, dass die Sonne untergegangen ist, dürfen sie essen und trinken.

Das Fasten soll der inneren Reinigung dienen und den Willen gegen Versuchungen stärken. Großen Wert legen daher alle Quellen auf ein gutes und frommes Verhalten, sowie die Gabe von Spenden. Wenn schwere gesundheitliche Schäden drohen, darf nicht gefastet werden, auch nicht im Fastenmonat Ramadan.

Quellen

[1] Bobzin. Der Koran. Sure 2, 183, München 2010, S. 29.
[2] al-Buhari. Die Sammlung der Hadithe. Stuttgart 1991, S. 230.

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