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Video: Dürfen Muslime musizieren?
Seit Beginn des Islams streiten sich muslimische Gelehrte darüber, ob das Hören von Musik bzw. das Musizieren erlaubt ist. Sie deuten die Texte des Korans und der Sunna höchst unterschiedlich. Generationen von muslimischen Musikern und Musikerinnen entscheiden daher immer wieder selbst, was sie mit ihrem Glauben vereinbaren können.
Musizieren in Koran und Sunna
Im Koran findet man keine eindeutigen Hinweise auf ein Verbot oder eine Erlaubnis hinsichtlich Musik oder Musizieren. Aber der Ausdruck „leichtfertiges Gerede“ (Sure 31:6) wird immer wieder als Grundlage für ein Verbot von Musik oder Musizieren herangezogen: „Manch einer kauft leichtfertiges Gerede (lahw al-hadith) ein, um, ohne rechtes Wissen, vom Wege Gottes abzubringen und über ihn zu spotten. Für diese ist erniedrigende Strafe bestimmt!“ [1]
Der Begriff „leichtfertiges Gerede“ ist nicht eindeutig geklärt. Z. B. gesteht dies al-Tabari (gest. 923) ein. Er definiert „leichtfertiges Gerede“ als alles, was den Menschen von dem richtigen Pfad des Glaubens abbringt. Dies umfasst seiner Meinung nach auch Musik. Weitere Gelehrte, wie az-Zamakhshari (gest. 1144) oder Fakhr ad-Din ar-Razi (gest. 1209) urteilen ähnlich. Gelehrte wie al-Mufaddal Ibn Salamah (gest. 905) oder Ibn Khurradadhbih (gest. 911) zählen Musik nicht zum „leichtfertigen Gerede“ dazu. [2]
Die Befürworter von Musik betonen, dass Vergnügen (lahw, laghw), Spiel und Spaß (la’b) und unterhaltsame Musik (malahi) notwendiger Ausgleich für ein gläubiges Leben sind. Ibn Hajar al-Haythami (gest. 1565) hat in seinem Buch über as-Sama‘ die wichtigsten Hadithe zu diesem Thema zusammengefasst. Viele berühmte Gelehrte bezweifeln die Zuverlässigkeit der Hadithe, mit denen Musikgegner ein Verbot begründen. Zu ihnen zählen: Ibn Hazm (gest. 1064) Abu Hamdi al-Ghazali (gest. 1111) oder Abu Bakr Ibn al-Arabi (gest. 1148). Allerdings stellen sie Bedingungen auf. Es darf nichts gegen die Scharia verstoßen: Themen, wie die Schönheit des Menschen, Wein, intime Zonen, persönliche Angriffe oder Spott sind für sie verboten. Themen, wie Natur, Flüsse, religiöse Hymnen und der Ruhm der Verwandten, die Rezitation des Korans, der Gebetsruf, Naschid, Karawanenlieder oder Militärmusik sind dagegen erlaubt. [3]
Der heutige Gelehrtenstreit um Musik
Bis zum heutigen Tage haben sunnitische und schiitische Gelehrte keine einheitliche Meinung über Musik und Musizieren gefunden. Der Streit scheint sogar heftiger geworden zu sein.
Wahhabiten, Salafisten und einige Muslimbrüder lehnen Musik und Musikinstrumente radikal ab. Die Fatwas von Gelehrten, wie ad-Dawish, ash-Shuway’r oder des saudischen Committee for Scientific Research and Legal Opinion (CRLO) verbieten Partys, Musikveranstaltungen, öffentlichen Gesang und Musik in den Medien. Es wird sämtliche moderne Unterhaltung von ihnen abgelehnt.
Gelehrte von renommierten Instituten, wie der al-Azhar oder dem European Council of Ifta‘, halten dagegen Musik, Musizieren und alle Musikinstrumente für erlaubt. Es muss jedoch im Rahmen der Scharia bleiben.
Ähnlich urteilen auch populäre Gelehrte im Internet oder im Fernsehen. Yusuf al-Qaradawi hört z.B. die Altstars der arabischen Musik Umm Kulthum oder Muhammad Abd al-Wahhab. Sie seien positiv und haben erzieherische Wirkung. Für verboten hält er dagegen Musik, die zu sexuellen Gefühlen anregt, sowie Alkohol und Nacktheit im Umfeld von Musikveranstaltungen und das gemeinsame Zusammensein von Männern und Frauen bei Veranstaltungen. [4]
Muslimische Musikkultur heute
Offenbar haben sich Musiker und Musikerinnen in der langen Musikgeschichte der islamischen Welt ähnlich verhalten wie das, was der Gelehrte Muhammad al-Ghazali (gest. 1996) empfiehlt. Man muss letztendlich selbst prüfen und entscheiden, was man für richtig hält und verantworten kann. [5]
Fest steht jedenfalls: In der mehr als 1.400 Jahre andauernden islamischen Musikgeschichte ist eine reiche vielfältige Musikkultur entstanden. Die Agha Khan Music Initiative erfasst z.B. die Musik von Zentralasien über Afghanistan bis Nordindien. Dort regierten einst mächtige islamische Herrscherdynastien, wie die Timuriden oder Mogulen. Sie finanzierten Akademien, die Musikstile aus allen Teilen des Reiches förderten.
Muslimische Musiker und Musikerinnen aus diesen Regionen schöpfen noch heute kreative Kraft aus diesem musikalischen Reichtum. Für sie kann Musik Grenzen, Sprachen und Kulturen überwinden. Man lernt voneinander, aber bewahrt trotzdem die eigene Identität und Vielfalt. Die Kraft ihrer Musik gilt für sie als heilend, erbaulich, erzeugt fröhliche Stimmungen oder bewahrt Erinnerungen. Sie sind davon überzeugt: Musik hilft herauszufinden, wer wir sind und was wir werden können. [6]
Auch die Musikstile Nordafrikas sind von großer Vielfalt geprägt. Rai ist ein Beispiel für einen modernen Musikstil. [7]
Das 2016 in Deutschland gegründete Syrian Expat Philharmonic Orchestra will Hoffnung verbreiten und Brücken zwischen den Kulturen bauen. Die Konzerte der 65 syrischen Musiker sind große Erfolge. Ihr musikalisches Programm vermittelt zwischen orientalischer und westlicher Musik. [8]
Musik kann für muslimische Musiker und Musikerinnen jedoch auch sehr gefährlich werden. Einige von ihnen müssen im Exil leben. Besonders Musikerinnen, wie z.B. die tunesische Sängerin Emel Mathlouthi, deren Song „Klemti Horra“ (Mein Wort ist frei) zur Hymne der tunesischen Revolution 2011 wurde, riskieren viel.
Viele Themen sind Tabu: Sexualität, Politik, Ungerechtigkeit oder der Wunsch nach mehr Freiheiten. Das gilt auch für Musikstile mit gesellschaftskritischen Wurzeln, z.B.: Hip Hop, Rap, Punk oder Heavy Metal. Freies Musizieren oder Singen ist, wie die freie Rede, in vielen Staaten nicht erwünscht. [9]
Quellen
[1] Bobzin, Der Koran 2015,Sure 31:6
[2] Muhammad al-Atawneh, Leisure and Entertainment (malahi) in Contemporary Islamic Legal Thought: Music and the Audio-Visual Media. In: Islamic Law and society 19 (Erscheinungsjahr 2012) 397-415. S. 400ff.
[3] Muhammad al-Atawneh, Leisure and Entertainment (malahi) in Contemporary Islamic Legal Thought: Music and the Audio-Visual Media. In: Islamic Law and society 19 (Erscheinungsjahr 2012) 397-415. S. 400ff. Behnam T. Said, Hymnen des Jihads. Würzburg 2016, 85ff.
[4] Muhammad al-Atawneh, Leisure and Entertainment (malahi) in Contemporary Islamic Legal Thought: Music and the Audio-Visual Media. In: Islamic Law and society 19 (Erscheinungsjahr 2012) 397-415. S. 403. Behnam T. Said, Hymnen des Jihads. Würzburg 2016, 86ff.
[5] Muhammad al-Atawneh, Leisure and Entertainment (malahi) in Contemporary Islamic Legal Thought: Music and the Audio-Visual Media. In: Islamic Law and society 19 (Erscheinungsjahr 2012) 397-415. S. 403.
[6] Agha Khan Music Initiative: www.akdn.org/akmi
[7] www.maghreb-magazin.de/kultur/musik
[8] https://www.sepo-philharmonic.com
[9] Muhammad al-Atawneh, Leisure and Entertainment (malahi) in Contemporary Islamic Legal Thought: Music and the Audio-Visual Media. In: Islamic Law and society 19 (Erscheinungsjahr 2012) 397-415. Eckhard Neubauer: Die Urbane Kunstmusik im Islam. Eine historische Übersicht. In: Zeitschrift für Geschichte der Arabisch-Islamischen Wissenschaften, Bd. 20-21 (2012-2014) 303-398. Amnon Shiloah: La Musique dans le monde de l’islam. Paris 2002.