Madhhab

„Madhhab“ (Plural: Madhahib) bedeutet Denkschule, Rechtsschule, Methode oder auch Meinung. [1]

Madhahib, im Sinne von Denkschulen, gibt es in der Islamischen Jurisprudenz (Fiqh) und der Dogmenlehre (Aqida/Kalam). Wenn von Madhhab die Rede ist, wird jedoch meistens eine Rechtsschule auf der Ebene der islamischen Jurisprudenz gemeint.

Warum gibt es Madhahib?

Rechtsschulen entstanden, weil die religiösen Texte – primär der Koran und die Sunna – unterschiedlich interpretiert werden können. Verschiedene Gelehrte hatten und haben zu bestimmten Fragen verschiedene Meinungen, wie z.B. die Frage, ob die Umra („kleine Pilgerfahrt“) eine Pflicht oder nur empfohlene Handlung ist [2]

Entstehung von Madhhab

Ein Madhhab ist in den allermeisten Fällen auf einen bestimmten berühmten Gelehrten in der Geschichte zurückzuführen. Dieser hatte zumeist eine eigene Interpretationsmethode im Umgang mit dem Koran und der Sunna entwickelt. [3] In der islamischen Jurisprudenz sind hier vor allem Abu Hanifa (gest. 767), Malik ibn Anas (gest. 795), ash-Schafi’i (gest. 820), Ahmad ibn Hanbal (gest. 855) und Zaid ibn Ali (gest. 740) zu nennen. Bei Sunniten haben sich „die vier Rechtsschulen“ durchgesetzt, auch wenn es in der Frühzeit deutlich mehr gab. [4]

Zwei weitere entscheidende Faktoren führten zur Verbreitung eines einzelnen Madhhabs: Die Schüler des jeweiligen Gelehrten sowie das grundsätzliche Verhältnis zur Politik. So gab es bekannte Gelehrte, die jedoch keine Schüler hatten, welche ihre Ansichten übernahmen und verbreiteten. Gelehrte aber, auf denen ein bestimmter Madhhab zurückzuführen ist, wie den Hanafiten oder Malikiten, hatten langjährige Schüler, die nach ihrem Ableben die Ansichten ihres Lehrers in verschiedenen Regionen der islamischen Welt verbreiteten.

Beim Verhältnis der Rechtsschulen zur Politik war es so, dass ein Madhhab unter anderem deshalb besondere Bedeutung erhielt, weil der Herrscher diesen übernahm und die lokalen Gesetze an diesen anpasste. [5] Diese Praxis war über Jahrhunderte gängig. Das osmanische Reich beispielsweise orientierte sich vor allem an der hanafitischen Rechtsschule, wodurch diese zusätzliche Bedeutung gewann. [5]

Vielfalt innerhalb eines Madhhab

Ein Madhhab ist jedoch weniger so zu verstehen, dass all seine Anhänger blind den Aussagen des Begründers folgen. Häufig haben die verschiedenen Madhahib nochmal weitere Unter-Schulen und verschiedene Meinungen innerhalb des Madhhab. Bei den Hanafiten beispielsweise haben bereits die engsten Schüler Abu Hanifas in zahlreichen Fragen andere Meinungen gehabt. [7] Die malikitische Schule bspw. hatte fünf verschiedene Schulen mit unterschiedlichen Antworten; unter anderem in Andalusien, Ägypten und Bagdad. [8]

Verhältnis der Madhahib untereinander

In der Regel gestehen die verschiedenen Madhahib den jeweils anderen Schulen ein, in strittigen Fragen anderer Meinung sein zu dürfen. Aus diesem Grundsatz hat sich gar eine Regel entwickelt: „Kein Tadel bei Meinungsverschiedenheit.“ [9]Damit soll ausgedrückt werden, dass kein Gelehrter einen anderen tadeln darf, weil er anderer Meinung ist, wenn es sich um eine Frage handelt, die nicht eindeutig ist. In manchen Fällen kam es jedoch auch bei Gelehrten vor, dass diese fanatisch bestimmten Imamen folgten und jeglichen Widerspruch verboten. [10]

Madhhab im Überblick:

Ein Madhhab ist eine Methode und Schule, mit den Quellen des Islam umzugehen.
Sowohl in der islamischen Jurisprudenz wie auch in der Dogmenlehre gibt es verschiedene Madhahib.
Durch Schüler und politische Unterstützung gewann ein Madhhab zusätzlich an Bedeutung.
Ein Madhhab ist keine dünne Schnur, sondern eine Schule mit unterschiedlichen Ansichten.
Die Gelehrten verstanden die verschiedenen Madhahib grundsätzlich als Bereicherung.

Quellen

[1] Vgl. Wehr: Arabisches Wörterbuch (1985), S. 433.

[2] Vgl. Ibn Rushd: Bidayat al-Mujtahid (2012), Bd. 2, S. 563.

[3] Vgl. Bauer: Kultur der Ambiguität (2016) S. 159.

[4] Vgl. Ebd., S. 179.

[5] Vgl. Abu Zahra: Malik (1952), S. 488.

[6] Vgl. al-Qattan: Tarikh at-Tashri‘ al-Islami (1996), S. 342.

[7] Vgl. Abu Zahra: Abu Hanifa (1947), S. 488.

[8] Vgl. Ghandour: Die Vielfalt der Madhahib (2012).

[9] Vgl. Ma’lamat Zayid (2013), Bd. 33, S. 24.

[10] Vgl. as-Sawi: Hashiya ‘ala al-Jalalayn (1926), Bd. 2, S. 9.

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