Kalifat

Arab. khilāfa: Stellvertretung, Nachfolge, Kalifat, Amt bzw. Regierung eines Kalifen.

Weder in der islamischen Geschichte, noch in der heutigen Zeit findet man ein einheitliches Verständnis vom Kalifat als Herrschafts- und Regierungsform oder dem Amt des Kalifen unter Muslimen. Blickt man auf die fast 1.400-jährigen islamischen Geschichte zurück, so sind zudem sehr unterschiedliche Kalifen und Formen von Kalifaten feststellbar. Islamische Gesellschaften haben in unterschiedlichen Phasen ihrer Geschichte und entsprechend ihrer jeweiligen Region und Kultur die Idee des Kalifates immer wieder neu auf die jeweilige Situation und Zeit angepasst.

Die ersten vier Kalifen

Faktisch geschaffen wurde das Kalifat mit der Ernennung des ersten Kalifen Abu Bakr (reg. 632-634) nach dem Tod des Propheten Muhammad im Jahre 632. Die ersten vier Kalifen, bzw. Nachfolger (arab. khalif, pl. khulafa) nach dem Tode des Propheten Muhammad stammten aus dem engsten Umkreis des Propheten. Sie gelten im sunnitischen Verständnis als die vier rechtgeleiteten Kalifen (arab. ar-raschidun / Rashidun). Bereits über den Prozess ihrer Auswahl und Amtseinführung im Rahmen einer Versammlung, die den Treueid (arab. bayᶜa) schwört, gibt es unterschiedliche Berichte in islamischen Quellen. Von einem gemeinsamen Verständnis über die Funktionen und Aufgaben des Kalifen kann daher bereits in der Frühzeit des Islams unter den ehrwürdigen Altvorderen (Sahaba) nicht die Rede sein.

Auch die Frage, welche rechtmäßige Macht die ersten vier Kalifen überhaupt ausüben sollten und durften, blieb vage und führte zu schweren Spannungen und Konflikten in der frühen muslimischen Gemeinschaft. Die Kalifen Umar (reg. 634-644), Uthman (reg. 644-656) und letztendlich auch Ali (reg. 656-661) erlebten daher auch Kritik und mussten sich gegen mehrere oppositionelle muslimische Gruppen durchsetzen.

Das Kalifat als vererbbares Recht der islamischen Herrscher

Nach der Ermordung Ali ibn Abu Talib`s im Jahre 661 und der Gründung des ummayyadischen Kalifats von Damaskus (661-750) wurde das vorherige vage Auswahlprinzip des Kalifen durch das Erbrecht im jeweiligen regierenden Familienzweig ersetzt. Beibehalten wurde jedoch formal der Prozess des Treueeides (arab. bayᶜa). Das dynastische Prinzip bestimmte im Folgenden die Nachfolge der Kalifen der zahlreichen Kalifatdynastien.

Zu den bedeutendsten Kalifaten in der Geschichte zählen das abbassidische Kalifat (750-1258, 1261-1517), das ismailitisch-fatimidische Kalifat (909-1171), das umayyadische Kalifat von Córdoba (929-1031) und das osmanische Kalifat (1517-1924). Weiterhin beanspruchten auch die Regenten der Almohaden in Marokko (1121-1269) und die Herrscher von Sokoto im Norden Nigerias (1804-1903) den Titel Kalif. Vergleicht man allein diese Zeiträume, so gab es zahlreiche Perioden, in denen mehrere Kalifate in der islamischen Geschichte nebeneinander in Konkurrenz existierten.

Koran, Sunna und Scharia bieten keine eindeutige Lehre vom Kalifat

Weder Koran, Sunna noch die Scharia bieten ausreichend Hinweise, aus denen eine eindeutige Staatslehre zum Kalifat entwickelt werden kann, nach denen ein islamischer Staat in seiner Struktur aufgebaut und die rechtmäßigen Funktionen eines Kalifen festgelegt und begründet werden können. Insbesondere sunnitische Gelehrte des Fiqhs haben sich daher immer wieder neu der komplizierten Aufgabe gewidmet, aus den vorhandenen vagen Hinweisen eine hinreichende Staatslehre zu formulieren. Dabei wird häufig betont, dass es gut ist, dass der Prophet Muhammad dies so offengelassen hat, denn muslimische Gemeinschaften können somit sehr flexible auf die gegebenen historischen Umstände reagieren. Besonders vom 10. bis zum 14. Jahrhundert verfassten Gelehrte, wie Abu al-Hasan al-Mawardi (gest. 1258) umfangreiche Werke über die Prinzipien eines islamischen Herrschaftssystem.

Die Grundlagen für ihre Ideen entnahmen aus dem sie Koran, Sunna und weiteren Quellen über die frühen Kalifate. Laut al-Mawardi sind z.B. die wichtigsten Aufgaben des Kalifates die Ausübung der politischen Aufgaben und die Gewährleistung, dass der Islam als Religion mit seinen Normen gemäß der Scharia praktiziert werden kann. Die Maßstäbe bleiben jedoch auch bei ihm so vage, dass sie an unterschiedliche Bedingungen und Entwicklungen angepasst werden können.

Wichtige Richtlinien sind in der sunnitischen Lehre z.B.:

  • Ausstattung des Kalifen mit Macht
  • Fürsorgepflicht des Kalifen: Orientierung an der Scharia und Wahrung der Gesetze der Scharia
  • Pflicht der Gesellschaft, dem Herrscher zu gehorchen, wenn er dies einhält
  • Pflicht zur Absetzung des Kalifen, wenn er dies nicht einhält
  • Pflicht des Kalifen Rat zu suchen und Entscheidungen entsprechend der allgemeinen Meinung fällen
  • Regulierung der zwischenstaatlichen Beziehungen
  • Die Nachfolge ist nicht nach strengen Regeln festgelegt. Es sollte jedoch in irgendeiner Form eine Einigung zwischen der Bevölkerung, ihren bedeutendsten Repräsentanten und dem Kandidaten geben.

Die Pole dieser muslimischen Diskussion um das Wesen und die Aufgabe eines Kalifats lassen sich durch folgende Thesen charakterisieren:

Das Kalifat wird als ideales Modell der Macht dargestellt und sei allen anderen Staatsformen überlegen. So beschreibt es z.B. Rashid Rida (gest. 1935) in seinem Werk „The Caliphate or the Great Imamate“.
Dieser These widerspricht Abdel Raziq (gest. 1966) mit der Position, dass es im Islam kein bestimmtes Modell der Macht gibt. Vielmehr können islamische Prinzipien in jeder Form von unterschiedlichen Regierungssystemen eingeführt werden, denn der Inhalt und nicht die Form sind wesentlich.

Das Ende des Kalifats als Herrschaftsprinzip

Der erste Präsident der türkischen Republik, Mustafa Kemal Atatürk (gest. 1938), schuf schließlich die Institution des Kalifats während seiner Verfassungsreform ab. In Ägypten führte dies zu intensiven Bemühungen der Gelehrten der al-Azhar Universität, einen neuen islamischen Regenten zu finden, der das Amt des Kalifats übernimmt. Ihre Bemühungen scheiterten jedoch letztendlich. Zwar gab es einen Anwärter auf das Amt, der haschimitsche König Husayn ibn Ali (gest. 1931) von Transjordanien. Dieser erhielt jedoch nicht die notwendige umfassende Anerkennung in der islamischen Welt. Weiterhin diskutierten Gelehrte in der Folgezeit die staatrechtlichen Grundlagen des Kalifat-Amtes auf der Basis islamischer Quellen und fanden dabei keinen Konsens mehr.

Sunnitische Rechtsschulen tradieren weiterhin Lehren vom Kalifat. So könne z. B. auf vier unterschiedlichen Wegen eine Persönlichkeit das Amt des Kalifen erlangen: durch Wahl, durch Ernennung, durch ein Wahlgremium oder über Gewalt. Seit dem Jahr 2014 beansprucht beispielsweise Abu Bakr al-Baghdadhi den Titel des Kalifen als Regent über die Gebiete des von ihm ausgerufenen Islamischen Staates (IS). Auch sein Anspruch wird von der überwiegenden Mehrheit der Muslime abgelehnt. In der dynamischen Entwicklung des IS, zu dessen Ecksteinen der Erneuerung des Islams die Wiederbelebung des Kalifats gehört, zeigt sich jedoch, wie attraktiv auch heute noch die Idee des Kalifats ist. Sie beruht auf der Erinnerung an die einstige Überlegenheit und der nostalgischen Vorstellung, dass in vergangenen Zeiten Muslime angeblich gottesfürchtiger, demütiger und mit mehr Selbstdisziplin ihr Leben für den Islam geopfert hätten. Moderne Islamisten berufen sich immer wieder auf diese Erinnerungen an die glorreiche Epoche der ersten vier islamischen Jahrhunderte und betonen die Biografien der frühen Prophetengefährt*innen.

Im Gegensatz zur sunnitischen Lehre sind Schiiten davon überzeugt, dass anstelle eines Kalifen ein Imam regieren sollte, der von Gottes Gnaden aus den Nachfahren der Familie des Propheten (arab. ahl al-bayt) erwählt wird.

Weiterführende Quellen:

Sykiainen, Leonid R.: The Islamic Concept of Caliphate: Basic Principles and a Contemporary Interpretation. National Research University. Higher School of Economics. Basic Research Program. Working Papers. Series Law. WP BRP 72/LAW/2017.

Hassan, Mona: Longing for the Lost Caliphate. A Transregional History. Princeton University Press: Princeton, Oxford 2016.

Encyclopaedia of Islam: New Edition.

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