Dhimma

Arab.: „Status des Schutzbefohlenen“, Dhimmi: „Schutzbefohlener“, türk. auch „Zimmet“

Im juristischen Verständnis bezeichnet der Begriff ganz allgemein der rechtliche Status, den man als Person einnimmt, mit seinen Rechten und Pflichten.

Dhimma in der islamischen Geschichte

In der islamischen Geschichte steht er als Rechtsbegriff für Abkommen mit Nichtmuslimen, die ein Leben in einem islamischen Herrschaftsgebiet (dar al-islam) akzeptieren.

Zur Zeit des Propheten Muhammads sind damit vor allem jüdische und christliche Gemeinden auf der Arabischen Halbinsel gemeint gewesen, die bereit waren, die Kopfsteuer (djizya) zu zahlen. Sie genossen daraufhin einen Schutzstatus mit eingeschränkten Rechten der öffentlichen Religionsausübung. Später kamen auch Zoroastrier hinzu und andere Minderheiten in Zentralasien, die nicht im Koran erwähnt werden. Zusammen gelten sie als Menschen einer Buchreligion (ahl al-kitab).

Glaubensgemeinschaften, wie die Manichäer, die unter Verdacht standen, den Islam zu verfälschen, wurden vom Schutzstatus jedoch ausgeschlossen.

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