Wann fand der erste Ramadan statt?
Bereits in der mekkanischen Periode der Prophetie dürfte Mohammed das Fasten bekannt gewesen sein, da den zu Mohammeds Zeit auf der Arabischen Halbinsel ansässigen Christen und Juden das religiöse Fasten vertraut war. Es gibt keine Zeugnisse, weder Inschriften, Bilder noch Überlieferungen, dass das Fasten arabischen Ursprungs ist.
Erst in den Koranversen, die in Yatrib/Medina nach der Auswanderung Mohammeds (Hidschra) entstanden sind, lassen sich vage Formulierungen zu den Bestimmungen über die Art des Fastens nachweisen:
„Ihr Gläubigen! Euch ist vorgeschrieben, zu fasten…
(Das Fasten ist) eine bestimmte Anzahl von Tagen (einzuhalten). “
(Sure 2, Vers 183 – 184)
„O die ihr glaubt! Fasten ist euch vorgeschrieben, wie es denen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr euch schützet. Eine bestimmte Anzahl an Tagen. (…)“
(Sure 2, Vers 184 – 185)
Mohammed und seine Gefährten schlossen sich nach der Auswanderung aus Mekka nach Medina zunächst dem aschura Fest an. Die rund um Medina ansässigen Juden feierten an diesem Fest den Versöhnungstag, an dem sie von Sonnenuntergang bis zum Sonnenuntergang des nächsten Tages fasteten – und nicht wie im Ramadan, lediglich den Tag über. Das aschura Fest fand Eingang in den islamischen Mondkalender und fällt auf den 10. Muharram, des ersten Monats im islamischen Kalender. Dieser Tag ist für alle gläubigen Muslime auf der ganzen Welt bedeutsam und wird unterschiedlich gefeiert, denn an diesem Tag soll Noah die Arche verlassen haben. Bis ins letzte Jahrhundert hinein öffneten an diesem Tag die Tore des Heiligtums Kaaba in Mekka.
Eine eigenständige islamische Tradition des Fastens begann im zweiten Jahr (623 – 624) nach der Auswanderung Mohammeds aus Mekka. Der erste Schritt hierfür waren die Koranverse in Sure 2, Verse 183 – 185 und 189, deren Vollendung und ritualrechtliche Regelung allerdings der Rechtslehre vorbehalten sein sollten.
Die Entstehung des Ramadanfastens und der damit verbundenen Verpflichtungen sind somit in ihrer Entstehung in einem kurzen historischen Prozess zu sehen. Die Offenbarungsabschnitte samt ihren inhaltlichen Widersprüchen, die teils vom Koran, teils vom Hadith erklärend aufgehoben wurden, stammen alle aus der frühmedinensischen Zeit der Prophetie – nämlich dem 2. Jahr der Auswanderung (623-624). Dabei obliegt es der Jurisprudenz (Fiqh) die zum Teil unverbindlichen Aussagen des Korans mit Inhalten auszufüllen und näher zu präzisieren.