Wann darf man in den Nächten des Ramadans die letzte Mahlzeit einnehmen?

Fastenbeginn ist die zweite Morgendämmerung (al-fajr al-thani), die im letzten Drittel der Nacht auftritt. Sie wird auch als Suhur oder Sahur bezeichnet. Spätestens ab dem Zeitpunkt dürfen Muslime keine Nahrungsmittel mehr zu sich nehmen. Es ist nicht vorgeschrieben, dass man zum Sahur aufwacht und die letzte Mahlzeit zu sich nimmt, jedoch wird dazu in den Hadith-Werken ermutigt und sie wird in der Rechtslehre als „empfehlenswert“ (mustahabb) eingestuft. In vielen mehrheitlich muslimischen Ländern gibt es den traditionellen Wecktrommler bzw. Ramadantrommler (Musaḥḥir), der einen Rundgang durch die Straßen seines Vierteils macht, um die Menschen durch Rufgesänge, den sogenannten Ramazaniyes, zum Suhur zu wecken.

Das tägliche Fasten Ramadan beginnt mit der Morgendämmerung und endet bei Sonnenuntergang. Im Koran ist zu lesen:

„…Esst und trinkt, bis ihr im Morgengrauen einen weißen von einem schwarzen Faden unterschieden könnt. Setzt dann das Fasten bis zum Abend fort!“

(Sure 2, Auszug aus Vers 187)

Und im Sahih des al-Bukhari steht geschrieben:

Adyy Ibn Hatim berichtete:
„Als der Qur’an-Vers (2,187)…, bis der weiße Faden von dem schwarzen Faden der Morgendämmerung für euch erkennbar wird. Offenbart wurde, nahm ich einen weißen und einen schwarzen Strick und legte die beiden unter mein Kopfkissen. In der Nacht verglich ich laufend die beiden gegeneinander und habe den Farbunterschied nicht erkannt. Als der Morgen anbrach, suchte ich den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, auf und erzählte ihm dies. Er sagte zu mir: „Damit ist nur die Finsternis der Nacht und die Helligkeit des Tages gemeint!“ [1]

[1] Auszüge aus dem Sahih al-Buhari. 12. verbesserte Auflage, Islamische Bibliothek, Düsseldorf 2012. S. 257, Hadith Nr. 1916.

zurück