Malikiya / Malikiten

Die Grundlagen der sunnitischen Rechtsschule der Malikiten geht auf Malik ibn Anas al-Asbahi (gest. zwischen 708 und 715) zurück. Die malikitische Rechtsschule wurde von seinen Schülern, wie z.B. Muhammad ibn Idris asch-Schafi’i (gest. 820) weiterentwickelt und ausgeformt.

Verbreitung der malikitischen Rechtsschule

Die malikitische Rechtsschule ist in Nord- und Westafrika, sowie in den kleineren arabischen Golfstaaten stark vertreten. Besonders von den umayyadischen Regenten im islamischen Spanien wurden malikitische Rechtsgelehrte sehr gefördert. Zu den wichtigsten malikitischen Gelehrten gehören z. B. Sahnun ibn Sa’id (gest. 854), der die malikitische Rechtsschule in Nordafrika einführte, Abu Bakr Muhammad al-Baqillani (gest. 1013), Abd al-Wahhab ibn Nasr al-Baghdadi (gest. 1031) und Ibn Abi Zaid al-Qairawani (gest. 996), der wegen seiner großen Bedeutung auch den Beinamen „Malik der Jüngere“ erhalten hatte.

Methode und Theologie der Malikiya

Wichtigster Unterschied der malikitischen Rechtsgelehrten gegenüber den anderen sunnitischen Rechtsschulen ist die Akzeptanz und Bedeutung der medinensischen Rechtspraxis (Arab. ᶜamal). Für Malikiten sind neben Koran und Hadith als wichtigste Quellen der Rechtsfindung auch selbständige Rechtsansichten (arab.: raᶜī) eine wichtige Basis der Rechtsprechung.

Weiterhin folgen sie dem Konsens und der individuellen Meinungen der Prophetengefährten, insbesondere der vier rechtgleiteten Kalifen. Zugelassen sind auch Analogieschluss (arab.: qiyās), die Berücksichtigung des allgemeinen Wohls / Istislah“ (Arab.: istișlāḥ) sowie allgemein in der islamischen Welt akzeptierte Sitten, die nicht im Widerspruch zu den Primärquellen stehen (arab.: ᶜurf).

Zu den wichtigsten Grundlagenwerken der malikitischen Rechtsschule gehören das von Malik ibn Anas verfasste Werk al-Muwatta, sowie das von seinen Schüler Ibn Qasim und dessen Student Sahnun (gest. 854-5) verfasste Werk al-Mudawwana. Es gibt eine große Nähe in der Lehre zwischen der malikitischen Schule und der hanafitischen Rechtsschule

Im methodischen Vorgehen lehnen malikitische Gelehrte Analogieschlüsse (arab.: qiyās) in der Regel ab und betrachten sie nur als letzte mögliche Lösung. Sie halten sich vielmehr an das pragmatischere Prinzip des Istislah.

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