Istislah
Die „Berücksichtigung des allgemeinen Nutzens“ ist ein Prinzip der islamischen Jurisprudenz und wird von Gelehrten aus allen sunnitischen Rechtsschulen anerkannt. Auf Arabisch wird das Prinzip von istislah auch treffend mit dem Ausdruck al-masalih al-mursala (die angewendeten öffentlichen Wohltaten) umschrieben.
Eine genaue Beschreibung des Begriffes findet man z.B. bei Imam al-Ghazali (gest. 1111), der ihn als Berücksichtigung von all dem, was für die Menschheit im Gesetz als Zweck gesetzt ist, beschreibt.
Dazu zählen nach Imam al-Ghazali fünf Bereiche (Maqasid al-Sharia):
- Religion
- Leben
- Vernunft
- Nachkommenschaft
- Besitz
Entscheidend ist für ihn, dass eine mit istislah begründete Entscheidung immer wesentlich mit dem gesamten Wohl der Gemeinschaft verbunden ist und dem bestehenden Gesetz nicht widerspricht.