Idjma

Arab.: „Konsens“

Das dritte und wichtigste Prinzip (usul) der islamischen Rechtswissenschaft (fiqh). Es bezeichnet die einstimmige Zustimmung der Gemeinschaft (umma) über eine Vorschrift (hukm), die von Gott auferlegt wurde.

In der islamischen juristischen Praxis wird damit die einstimmige Lehrmeinung der anerkannten religiösen Autoritäten des Islams zu einer bestimmten Zeit bezeichnet.

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