Fatwa
Das Wort Fatwa bedeutet sprachlich: Antwort auf eine Frage. Gebraucht wird der Begriff, einfach formuliert, für „die Beantwortung einer religiösen Frage.“ [1] Gegeben wird sie von einem Mufti.
Diese religiöse Frage kann sehr verschiedener Natur sein: Ein Fragesteller kann z.B. nach dem Gebet auf einer Reise, einem Zinskredit oder dem Glaube an den Satan fragen. [2]
In einer Fatwa teilt der Gelehrte mit, was nach seiner Meinung, das wahrscheinlichste Urteil Gottes in dieser Sache sei. Er kann dies nur in den seltensten Fällen eindeutig sagen. Häufig gibt es Meinungsverschiedenheiten, und er wählt die Meinung, die er als die Korrekteste ansieht.
Meistens schließt eine Fatwa mit dem Satz: „Doch Gott weiß es am besten.“ Das soll zeigen, dass der Mufti seine Fatwa relativ betrachtet und sich nicht selbst überhöht. [3]
Wer darf eine Fatwa aussprechen? Ein Gelehrter, der die besondere Qualifikation hat, Fatwas zu erteilen. Denn nicht jeder Scheich, Prediger, Imam oder Gelehrter ist dazu befähigt, eine Fatwa auszusprechen. Meistens geht dem Ausüben von Fatwas eine mehrjährige, spezielle und methodologische Ausbildung voraus. Auch setzen die Gelehrten sehr gute Menschenkenntnis voraus; schließlich gibt es einen großen Unterschied zwischen theoretischem Wissen und solchem, welches direkt mit dem praktischen Leben der Menschen zusammenhängt. [4]
Fatwa
Das Wort Fatwa bedeutet sprachlich: Antwort auf eine Frage. Gebraucht wird der Begriff, einfach formuliert, für „die Beantwortung einer religiösen Frage.“ [1] Gegeben wird sie von einem Mufti.
Diese religiöse Frage kann sehr verschiedener Natur sein: Ein Fragesteller kann z.B. nach dem Gebet auf einer Reise, einem Zinskredit oder dem Glaube an den Satan fragen. [2]
In einer Fatwa teilt der Gelehrte mit, was nach seiner Meinung, das wahrscheinlichste Urteil Gottes in dieser Sache sei. Er kann dies nur in den seltensten Fällen eindeutig sagen. Häufig gibt es Meinungsverschiedenheiten, und er wählt die Meinung, die er als die Korrekteste ansieht.
Meistens schließt eine Fatwa mit dem Satz: „Doch Gott weiß es am besten.“ Das soll zeigen, dass der Mufti seine Fatwa relativ betrachtet und sich nicht selbst überhöht. [3]
Wer darf eine Fatwa aussprechen? Ein Gelehrter, der die besondere Qualifikation hat, Fatwas zu erteilen. Denn nicht jeder Scheich, Prediger, Imam oder Gelehrter ist dazu befähigt, eine Fatwa auszusprechen. Meistens geht dem Ausüben von Fatwas eine mehrjährige, spezielle und methodologische Ausbildung voraus. Auch setzen die Gelehrten sehr gute Menschenkenntnis voraus; schließlich gibt es einen großen Unterschied zwischen theoretischem Wissen und solchem, welches direkt mit dem praktischen Leben der Menschen zusammenhängt. [4]
Umsetzung Fatwa
In den meisten muslimischen Ländern der Welt gibt es einen Großmufti, der die höchste religiöse Autorität innehat. Auch gibt es seit dem 20. Jahrhundert eine Reihe von internationalen Fatwa-Gremien. In diesen kommen bekannte Muftis und Gelehrte zusammen und verfassen gemeinschaftlich eine Fatwa.
Bei Sunniten gibt es in der Regel keinen festen Maßstab, nach dem äußerlich klar erkannt werden kann, ob ein Gelehrter nun Fatwas erteilen darf. Meistens geschieht das durch Anerkennung seitens anderer Gelehrter. Im Schiitentum hingegen gibt es durch das institutionalisierte Lernsystem genaue Grade und Abstufungen.
Was eine Fatwa nicht ist: Ein Mufti kann den Fragesteller niemals zwingen, seine Fatwa anzunehmen. [5] Es ist das Recht des Fragestellers, ebenso zu einem anderen Mufti zu gehen und von ihm eventuell eine andere Fatwa einzuholen. [6]
Wozu der Fragesteller ausschließlich verpflichtet ist, sind zwei Dinge: Erstens muss die Person einen Mufti fragen, von der sie relativ sicher glaubt, dass dieser ihm eine qualifizierte Antwort gibt. [7] Zweitens muss der Fragesteller bei der Annahme dieser Fatwa ein ruhiges Gewissen haben. Er dürfte also keine Fatwa umsetzen, bei der er sich unwohl fühlt oder glaubt, dass diese nicht richtig ist. [8] Damit ist die Fatwa immer ein beidseitiger Vorgang.
Quellen
[1] al-Uthmani: Usul al-Ifta‘ (2014), S. 10.
[2] Ebd.
[3] An-Nawawi: Adab al-Fatwa (1988), S. 50.
[4] Bin Bayyah: Amali ad-Dalalat (2014), S. 651.
[5] al-Uthmani: Usul al-Ifta‘ (2014), S. 14.
[6] Az-Zarkashi: al-Bahr al-Muhit (2013), Bd. 4, S. 591f.
[7] Ar-Razi: al-Mahsul (2012), Bd. 2, S. 440.
[8] As-Suyuti: Adab al-Futya (2004), S. 160.